Bei Fragen oder Unklarheiten, lest euch bitte zuerst die untenstehenden Punkte durch und sollte eure Frage dann immer noch unbeantwortet sein, könnt ihr uns gerne eine Mail zukommen lassen.
1. Haftung
Für Schäden, Verletzungen und Diebstahl aller Art, die Besucher am Veranstaltungsgelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden die von Dritten oder höherer Gewalt herbeigeführt werden. Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.
2. Ausweis
Jeder Gast ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen. Alle anderen Ausweise werden nicht akzeptiert!
3. Tiere
Tiere aller Art dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Gebäude gebracht werden. Ausgenommen Blindenhunde, sofern diese einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden.
4. Sicherheitsanweisungen
Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.
5. Gewalt
Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.
6. Absage / Programmänderungen
Bei Absage des Events können die Karten bis zwei Monate nach Event (gegen Refundierung der Kosten des Tickets exkl. Vorverkaufsgebühren) zurückgegeben werden. Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Unmöglichkeit der Nutzung von Teilen des Geländes oder ein teilweiser Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei nicht verschuldeter Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.
7. Bild und Tonaufnahmen
Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Veröffentlicht können diese Aufnahmen zum Beispiel auf der Veranstaltungshomepage, in sozialen Medien, in Zeitungen, sowie in diversen Medienkanälen werden. Diese Aufnahmen können zur Nachberichterstattung des jeweiligen Events dienen, aber auch zur Bewerbung des nächsten Events dieser Art oder Veranstaltungen ähnlicher Art.. Sie können jederzeit schriftlich einer Veröffentlichung der Bilddaten unter office@cortex-events.at widersprechen.
Alle Eingänge vom Festival werden Videoüberwacht.
Eigene Aufzeichnungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig.
8. Lautstärke/Gehörschutz
Der auftretende Schallpegel auf dieser Veranstaltung überschreitet 93 dB und kann das Gehör gefährden. Das tragen von Gehörschutz, vor allem in der Nähe der Bühnenbereiche, wird dringend empfohlen.
9. Mitgebrachte Gegenstände
Eine genaue Auflistung der untersagten Gegenstände ist unter (LINK INFO) beim Punkt “Untersagte Gegenstände” zu finden. Beim Betretungsversuch mit solchen Gegenständen müssen diese weggebracht (z.B. ins Auto) oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände (Waffen, Drogen, etc.) werden der Polizei übergeben! Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung solcher Gegenstände. Jeder Besucher stimmt einer Durchsuchung seiner Taschen und privaten Gegenstände nach solchen Gegenständen zu. Lässt ein Besucher diese Durchsuchung nicht zu, hat er kein Recht das Veranstaltungsgelände zu betreten. Ein Ausschluss der Personen, die versuchen verbotene Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu schmuggeln, hält sich der Veranstalter vor.
10. Verwahrung von Gegenständen
Gegenstände dürfen zur Verwahrung nur an den dafür vorgesehen Stellen abgegeben werden (Locker). Bei Abgabe an anderen Stellen wie, z.B. Verstecken am Veranstaltungsgelände, Verstauen hinter eine Bar oder auf die Bühne, wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen und der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
11. Taschenkontrolle
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, vor betreten des Geländes, aber auch am Gelände, nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Wird ein solcher Gegenstand gefunden, wird dieser ausnahmslos abgenommen.
12. Starke Alkoholisierung / Drogeneinfluss
Stark beeinträchtigte Personen sind nicht berechtigt das Veranstaltungsgelände zu betreten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht refundiert.
13. Mindestalter
Das Mindestalter für unsere Events liegt strikt bei 16 Jahren. Die VIP Lodge ist strikt ab 18 Jahren. Auch eine Mitnahme einer älteren Begleitperson oder eines Erlaubnisschreibens der Eltern ändert nichts an den Altersgrenzen.
14. Jugendschutzgesetz
Es gilt am gesamten Gelände das Jugendschutzgesetz in der zum Veranstaltungstag aktuellen Fassung des jeweiligen Bundeslandes.
15. Schuhwerk / Bodenbeschaffenheit
Es wird dringend empfohlen festes Schuhwerk mit einer festen und stabilen Sohle mit ausreichend Trittfestigkeit am gesamten Veranstaltungsgelände zu tragen. Am Festivalgelände können sich Unebenheiten im Boden befinden oder Gegenstände auf dem Boden liegen. Dadurch ist beim Gehen, Laufen und Tanzen mit besonderer Sorgfalt auf die jeweiligen Gegebenheiten des Bodens zu Achten.
16. Beklettern von Bauwerken
Das Beklettern von Bauwerken aller Art ist strengstens verboten und hat einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände sowie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge.
17. Parkplatz
Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besuchern mit gültiger Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen.
Das schlafen am Parkplatz ist sowohl im als auch außerhalb eines Fahrzeuges verboten. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.
Am Parkplatz gilt die StVO.
Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken. Auf den Parkplätzen, provisorischen Verkehrsflächen, sowie Ein und Ausfahrten können Unebenheiten im Boden, Bodenwellen und andere Hindernisse auftreten. Es ist dementsprechend langsam und mit erhöhter Achtsamkeit zu fahren.
Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt. Weiters haftet der Veranstalter nicht für etwaige für steckengebliebenen Fahrzeuge.
Es wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen,der Parkplatz wird nicht bewacht- es handelt sich um einen Mietvertrag für das vorübergehende parken eines KFZ. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die Ein und Ausfahrten der Parkplätze werden während der Öffnungszeiten kontrolliert, es gibt regelmäßige Rundgänge über die Parkflächen.
18. Müll
Jegliche Art von Müll ist in den dafür vorgesehen Tonnen und Containern zu deponieren und nicht auf den Boden zu werfen oder anderweitig zu hinterlassen.
19. Graben von Löchern
Das Graben von Löchern ist am gesamten Gelände verboten.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das UN Kaufrecht und Römer Schuldvertragsübereinkommen wird ausgeschlossen.
Es gilt das Jugendschutzgesetz in seiner letzten Fassung des jeweiligen Bundeslandes und das Sicherheitspersonal ist zur Kontrolle der Einhaltung aufgefordert. Einlass unter 16 Jahren ist nicht möglich, auch nicht mit einer volljährigen Begleitperson oder einer Vollmacht der Eltern.
Bei allen Festivaleingängen werden Ausweise kontrolliert, somit haltet euer Ticket und euren Ausweis bereit..
▶︎ Taschen / Rucksäcke größer als DIN A3 Format
▶︎ Camelbag
▶︎ Feuerwerkskörper
▶︎ Faltstangen für Flaggen
▶︎ Flugobjekte (Drohnen, Luftballone, Himmelslaternen etc.)
▶︎ Glas
▶︎ Griller jeglicher Art (Gaskocher, Campinggriller etc.)
▶︎ Selbst mitgebrachte Getränke und Speisen
▶︎ Laserpointer
▶︎ Lose Kabel, Drähte
▶︎ Musikanlagen
▶︎ Pulver oder grobkörnige Materialien
▶︎ Schleudern
▶︎ Sperrige Gegenstände
▶︎ Stromaggregate
▶︎ Autobatterien
▶︎ Tiere (ausgenommen Blinden- & Assistenzhunde)
▶︎ Trockeneis
▶︎ Zucker / Staubzucker
▶︎ Waffen (lt. Österreichischem Waffengesetz) oder andere Gegenstände die als Waffen verwendet werden können
▶︎ Gegenstände mit diskriminierendem oder provokantem Text bzw. Ausdrücken
▶︎ Jegliche Gegenstände die die Sicherheit und Gesundheit eurer Mitmenschen gefährden
▶︎ Jegliche Gegenstände die vom Veranstalter als gefährlich erachtet werden können.